Anfrage zum Berechnungsmodell der Kosten der Volksschule

Mit der Annahme der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) wurde der Kostenteiler bei der Volksschule zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu auf 50:50 festgelegt. Gemäss FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp (Horw) sollte nun geprüft werden, ob auf dieser neuen Basis das aktuelle Kosten-Berechnungsmodell angepasst werden müsste. Dazu hat er eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht.