Nachdem am Montag der Juni-Session der erfreuliche Jahresbericht 2023 genehmigt wurde, präsentierte die Luzerner Regierung am 18. Juni 2024 die Hochrechnung l für das Jahr 2024. Im Voranschlag war für das Jahr 2024 ein Aufwandüberschuss von 16.2 Mio. Franken budgetiert worden. Nach der ersten Hochrechnung erwartet man nun einen Ertragsüberschuss von 138.4 Mio. Franken. Der Grund für diese positive Entwicklung liegt bei den Steuererträgen. Sowohl bei den natürlichen Personen (+ 20.5 Mio.), wie auch bei den juristischen Personen (+ 169.9 Mio.) und den übrigen direkten Steuern (+ 24.4 Mio.) ist man deutlich über Budget. Vor allem die anhaltend positive Entwicklung bei den Steuererträgen der juristischen Personen ist erfreulich. Die Hochrechnung l bestätigt zum wiederholten Mal die erfolgreiche Finanz- und Steuerstrategie des Kantons Luzern, welche von der FDP massgebend mitgestaltet und mitgetragen worden war. Die geplante Steuergesetzrevision, über welche wir am 22. September 2024 abstimmen, ist die konsequente Fortsetzung dieser Strategie. Sie wird die Basis legen, damit der Kanton Luzern auch in Zukunft sowohl für private wie auch juristische Personen attraktiv sein wird.
Die Jahresrechnung 2023 und die Hochrechnung l haben die Ausgangslage für den Kanton Luzern gestärkt. Diese Stärkung ist zwingend nötig, damit die aktuellen Herausforderungen und die kommenden Investitionen gestemmt werden können. Die FDP Luzern wird sich auch in Zukunft für eine nachhaltige und weitsichtige Finanz- und Steuerpolitik einsetzen. Aus diesem Grund hat sie in den letzten beiden AFP-Beratung auf das exzessive Ausgabenwachstum hingewiesen und eine klare Priorisierung der Ausgaben und Aufgaben gefordert. An dieser Forderung hält man auch nach der erfreulichen Hochrechnung l fest.