FDP fordert positiven Ausgleichszinssatz im Jahr 2021

Die Regierung verzichtet auch im Jahr 2021 auf einen Ausgleichszins auf steuerliche Vorleistungen. Dieser Entscheid hat bereits in den vergangenen Jahren zu erheblichen Auswirkungen auf die Liquidität der Luzerner Gemeinden geführt. Nun wurde die Problematik durch die Coronapandemie weiter verschärft. In einem dringlichen Postulat fordert FDP-Kantonsrat Rolf Born (Emmen) deshalb einen positiven Ausgleichzins von mindestens 0.02% im Jahr 2021. Mit diesem Anreiz für Steuerzahlende soll die Liquidität der Luzerner Gemeinden in den kommenden Jahren gestärkt werden.

In der Kantonsstrategie 2019 und im Legislaturprogramm 2019-2023 hält der Regierungsrat fest, dass zwischen den Staatsebenen ein fairer Ausgleich gepflegt werden soll. Er bekennt sich auch zum Finanzausgleich als Instrument der kantonsweiten Solidarität und des Zusammenhalts. Der Beschluss des Regierungsrates, den positiven Ausgleichszinses für das Jahr 2021 auf 0.0% festzusetzen, wird dieser Vorgabe nicht gerecht.

Gemäss Steuergesetz müssen die periodisch geschuldeten Steuerleistungen am 31. Dezember des Steuerjahres bezahlt werden. Die Steuerpflichtigen können und sollen auch schon vor diesem Fälligkeitstermin Vorauszahlungen leisten. Solche Zahlungen, welche Steuerausfälle verhindern können, können ab Gutschrift auf dem Konto des Steueramtes verzinst werden. Seit 2017 hat der Regierungsrat jedoch keinen Ausgleichszins mehr auf Vorauszahlungen zugelassen. In den vergangenen Jahren sind deshalb die Vorauszahlungen der Steuern auch wegen des ausbleibenden Zinses in vielen Gemeinden deutlich rückläufig.

Der Verzicht auf einen positiven Ausgleichszins hat für die Liquidität der Gemeinden teilweise erhebliche Auswirkungen. Im ersten Halbjahr müssen die Gemeinden bedeutende Beträge wie etwa für die Prämienverbilligung oder die Ergänzungsleistungen bezahlen. Die Gemeinde Emmen als Beispiel zeigt die Problematik deutlich: Für Steuerjahr 2020 sind nur noch rund 38% der eingegangenen Steuerzahlungen im Vergleich mit dem Steuerjahr 2016 vorausbezahlt worden. Bereits im Jahr 2017 war der Rückgang mit Mindereinnahmen von 25% gross. Im Jahre 2020 kommt hinzu, dass der Versand der Akontorechnungen wegen der Coronapandemie von Juni auf September verschoben wurde.

Um die Steuerzahlenden für Vorausleistungen zu motivieren und damit gleichzeitig auch die Liquidität der Gemeinden zu stärken, beauftragt FDP-Kantonsrat Rolf Born die Regierung, ab dem Jahr 2021 wieder einen positiven Ausgleichszins auf Vorauszahlungen der Steuern und zu viel bezahlte Steuern zu gewähren. Dieser soll mindestens dem Zinssatz eines Sparkontos bei der Luzerner Kantonalbank AG (0.02%) entsprechen. Das dringliche Postulat wird ebenfalls von Vertretern aus der SVP (Fraktionschef Urs Dickerhof) und der CVP (Ludwig Peyer) und mehreren Gemeindevertreterinnen und -vertretern unterstützt.