Der Bundesrat will mit einer «Ergänzungssteuer» die Vorgaben der OECD und der G20 erfüllen. Mit dieser neuen Steuer soll verhindert werden, dass grosse Unternehmensgruppen ab einem Umsatz von 750 Mio EUR einer Zusatzsteuer unterstellt werden, indem sie in der Schweiz mit (OECD konformen) 15 Prozent besteuert werden. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent gehen an Kantone und Gemeinden.
Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession als Erstrat behandelt und sich für den Aufteilungsvorschlag der Ergänzungssteuereinnahmen gemäss Bundesrat ausgesprochen (30:8:5), unterstützt von der FDP.
Die WAK-N hat Ende Oktober die Beratung der Vorlage aufgenommen und am 15. November 2022 abgeschlossen. Eine knappe Mehrheit der WAK-N hat das Ergebnis der Vernehmlassung nicht aufgenommen und sich für einen Verteilungsschlüssel für die Ergänzungssteuereinnahmen von 50:50 ausgesprochen, mit dem Zusatz, dass der Anteil eines Kantons an der Ergänzungssteuer eine Obergrenze von 400 Franken pro Einwohnerin und Einwohner nicht überschreiten darf (mit 13 zu 12 Stimmen). Die Vorlage wird am 1. Dezember vom Nationalrat behandelt.
Diesen Vorschlag erachten wir als äusserst gefährlich, weil sie die Opposition der betroffenen Kantone hervorrufen könnte. Damit gefährdet die WAK-N die schnelle Umsetzung der von der OECD vorgegebene Mindestbesteuerung - zum Nachteil der Schweiz, weil die multinationalen Unternehmen dann mit zusätzlichen Steuern im Ausland rechnen müssten. Ebenso widerspricht die WAK-N mit diesem Entscheid den Grundsätzen des Föderalismus. Die Kantone benötigen Mittel für den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies liegt sowohl im Interesse der Kantone als auch des Bundes, da von der Standortattraktivität einzelner Kantone auch die Bundesfinanzen profitieren. Zudem stimmt es schlichtweg nicht, dass Nehmerkantone im Nationalen Finanzausgleich schlechter fahren, je höher der Anteil der Kantone an den Einnahmen der Ergänzungssteuer ist.
Die FDP der Kantone Zug, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri fordern von sämtlichen National- und Ständeräten ihrer Kantone auf, die Interessen der Kantone derer partikularinteressen vorzuziehen. Der von der WAK-N befürwortete Verteilschlüssel ist abzulehnen und es ist keinesfalls hinter die ständerätliche Kompromisslösung (25% Bund, 75% Kantone, ohne Deckelung) zurückzufallen!
Wir begründen wie folgt:
- Bereits in der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen hat die FDP dargelegt, weshalb eine Zuteilung der Ergänzungssteuer-einnahmen an den Bund nur in sehr beschränktem Umfang in Frage kommt.
- Richtig wäre es, die Ergänzungssteuereinnahmen zu 100% den Kantonen zur Verfügung zu stellen. Denn die zur Erhebung der Ergänzungssteuer verpflichteten Kantone werden direkt mit einem Verlust steuerlicher Attraktivität konfrontiert sein. Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen können sie zeitgerecht und möglichst nahe an den kantonalen Bedürfnissen und Gegebenheiten die absehbaren Nachteile für «ihre» Unternehmen kompensieren.
- Der Vorschlag des Bundesrats und des Ständerats, dass 25% der Einnahmen an den Bund und 75% an die Kantone und Gemeinden fliessen sollen, ist für die FDP jedoch vertretbar.
- Umverteilungsbegehren, welche jedoch weiter gehen, lehnen wir klar ab. Die FDP ist nach wie vor der Meinung, dass die einzige sinnvolle Lösung die 75:25 oder 100:0 Variante ist.
- Mit dem Nationalen Finanzausgleich existiert bereits ein Umverteilungsinstrument, das auch durch die Lösung von Bundesrat und Ständerat gestärkt wird. Eine zusätzliche Umverteilung gemäss der Idee einer Obergrenze pro Einwohnerin und Einwohner ist ein No-Go und kommt allein schon wegen der Komplexität und unklaren Wirkung überhaupt nicht in Frage.
- Bereits bei einem 50% Bundesanteil lohnt es sich für unsere Kantone nicht mehr, die Steuern tief zu halten. De Facto würde dies zu unnötigen Steuererhöhungen bei unseren KMU führen.
Die Umsetzung der Mindeststeuer würde zu keinen Zusatzerträgen führen, wenn alle Kantone eine Gesamtsteuerbelastung über 15 Prozent hätten. Folgerichtig wären die Zusatzerträge reine Kantons- und keine Bundessteuern. Deshalb hat der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage richtig festgehalten, dass 100 % der Zusatzerträge an die Kantone gehen sollten.
Jacqueline Theiler, Präsidentin der FDP.Die Liberalen Kanton Luzern
Cédric Schmid, Präsident der FDP.Die Liberalen Kanton Zug
Urs Rhyner, der FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz
Ivo Schillig, der FDP.Die Liberalen Kanton Uri
Carola Weiss, der FDP.Die Liberalen Kanton Obwalden
Raphael Bodenmüller, der FDP.Die Liberalen Kanton Nidwalden