Gemeindeautonomie in der Sozialhilfe

Die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern schiesst über das Ziel hinaus und wirft für die Gemeinden zahlreiche Fragen auf. FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger gelangt deshalb mit einer dringlichen Anfrage an die Regierung. Sie will klären, weshalb der Kanton in den Bereichen Alimentenbevorschussung sowie der wirtschaftlichen Sozialhilfe unnötige und bürokratische Anforderung an die Gemeinden stellt.

Am 1. Januar 2022 trat die Inkassohilfeverordnung des Bundes in Kraft. Die Umsetzung dieser Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes und der Sozialhilfeverordnung. Bis Mitte Februar unterbreitet der Kanton die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung den Gemeinden.

Im Rahmen dieser Umsetzung will der Kanton nebst den Anforderungen an die Fachstellen für Inkassohilfe auch die Anforderungen für die wirtschaftliche Sozialhilfe revidieren. Damit geht der Kanton weiter, als die Regelung des Bundes erfordert. Für FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger (Menznau) sind dies zwei Bereiche, die separat geregelt werden müssen. Trotz häufiger Auslagerungen des Alimenteninkassos an Fachstellen, bleiben die Bevorschussungen bei den Gemeinden, da diese über die Fachlichkeit verfügen. Die Gemeinden sollen entsprechend entscheiden können, wie sie die Alimentenbevorschussung und die wirtschaftliche Sozialhilfe, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, ausgestalten. Vor allem in kleineren Gemeinden suchen hilfsbedürftige Personen auf der Gemeinde Unterstützung. Oft können – dank der Nähe – schnelle und effektive Lösungen gefunden werden, was staatspolitisch im Sinne der Subsidiarität ein Erfolgsfaktor der Demokratie ist.

Der Regierungsrat stellt in seinem Verordnungsentwurf nun Anforderungen hinsichtlich der einzusetzenden Ressourcen für das Inkassowesen und die Sozialhilfe seitens der Gemeinden. Es soll in beiden Bereichen eine Mindestanzahl an Dossiers sowie ein Mindestarbeitspensum festgelegt werden. Für zahlreiche Gemeinden stellt dies trotz hochqualifiziertem Personal und langjähriger Praxis eine grosse Herausforderung dar. Mit seiner Regelung geht der Kanton Luzern zudem über die Anforderungen des Bundes hinaus und schränkt die Gemeindeautonomie ein. Helen Schurtenberger will deshalb vom Regierungsrat wissen, wie diese Grenzwerte festgelegt wurden, wieso diese für verschiedene Bereiche gelten und wie andere Kantone diese ausgestalten.

Weitere Details entnehmen Sie der Anfrage unten.