Gemäss dem Pflegefinanzierungsgesetz übernimmt die Gemeinde der anspruchsberechtigten Person entsprechend der Restfinanzierungs-Vereinbarungen die Kosten der Pflegeleistungen, welche nicht von Sozialversicherungen und dem Beitrag der anspruchsberechtigten Person gedeckt sind. Eine vergleichende Analyse der Ausgaben der Schweizer Kantone für die Restkostenfinanzierung zeigt, dass der Kanton Luzern ein wesentlich höheres Niveau aufweist als andere Kantone. Mit durchschnittlichen Ausgaben von CHF 219'695.– pro 1000 Einwohner liegen nur noch die Ausgaben des Kantons Uri mit CHF 236'408.– höher. Der schweizerische Durchschnittswert beträgt lediglich CHF 151'365.– pro 1000 Einwohner. Im Kanton Luzern liegen bevölkerungsbereinigt die Kosten für die Restkostenfinanzierung im Pflegebereich rund 27 Millionen über dem Schweizer Durchschnitt.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, Erklärungsfaktoren für die immensen Unterschiede in der Restkostenfinanzierung darzulegen und zu erläutern, inwiefern die Möglichkeit von Konteneinsparungen in der Restkostenfinanzierung durch allfällige Anpassungen bestehen. Nur in dem wir auch in diesem Bereich eine faire Aufteilung der Kosten fördern, können wir die Generationengerechtigkeit herstellen.