Zur Zeit erstellen Luzerner Gemeinden im Auftrag des Kantons Bauinventare von erhaltens- und schützenswerten Bauten. Inwiefern diese Objekte die Anforderungen erfüllen und Bestandteil des kantonalen Bauinventars sein sollen, muss im Einzelfall geprüft werden. Statistisch ist zu erwarten, dass die Anzahl und damit der Abklärungsaufwand in den kommenden Jahren stark steigen werden.
Beim Denkmalschutz handelt es sich zudem in erster Linie um ein öffentliches Interesse. Die Mehrkosten von Umbauten werden jedoch zu einem grossen Teil von den Bauherren selbst übernommen. Dies kann dazu führen, dass Eigentümer vor notwendigen Sanierungen der schutzwürdigen Gebäude zurückscheuen.
FDP.Die Liberalen fordern dazu auf, statt viele erhaltens- und schützenswerte Gebäude ins Inventar aufzunehmen, durch einen schlankeren Beurteilungskatalog die Aufnahme von wenigen Objekten zu fördern. Eine Richtung, welche der Kanton Zug kürzlich mit der Revision des Gesetzes über Denkmalpflege bereits eingeschlagen hat. Zudem begrüssen wir eine Abklärung, inwiefern durch die freigewordenen Ressourcen eine vollständige Übernahme der Kosten möglich ist.