Postulat zur Unterstützung von Arbeitgebern

 

27.04.2016 | Mittels Postulat fordert FDP-Kantonsrat Jim Wolanin den Regierungsrat auf, Massnahmen zu prüfen, welche Arbeitgebern die Anstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen erleichtern. Dabei ist sicherzustellen, dass es nicht zu Marktverzerrungen oder Konkurrenzierung von Schweizer Arbeitnehmenden kommt.

 

 

 

In der Ausgabe vom 16. April 2016 führte die Neue Luzerner Zeitung mit Verweis auf LUSTAT aus, dass die Sozialhilfekosten der Luzerner Gemeinden stetig steigen und einen neuen Rekordstand erreicht haben. 2014 bezahlte jeder Kantonsbürger 196 Franken an dieses staatliche Auffangnetz. Dieser Kostenanstieg wird unter anderem auf die steigende Zahl von asylsuchenden Personen zurückgeführt. Über 80% der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge beziehen gemäss dem Bundesamt für Statistik dauerhaft wirtschaftliche Sozialhilfe. Während den ersten sieben Jahren beteiligt sich der Bund an diesen Kosten, anschliessend müssen Kantone und Gemeinden dafür aufkommen. Die Fachwelt ist sich einig: In Zukunft ist mit einem massiven Anstieg der Sozialhilfekosten für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zu rechnen.

 

An der zweiten kantonalen Asyl- und Flüchtlingskonferenz wurde die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen als eine der grössten Herausforderungen der Zukunft diskutiert. Der Kanton Luzern engagiert sich unter anderem bereits im Rahmen des kantonalen Integrationsprogrammes (KIP) sowie mit einjährigen Vorkursen für die berufliche Integration. Wenn die Integrationsmassnahmen erfolgreich sind und sich Arbeitgeber Gedanken über eine mögliche Anstellung machen, sehen sich diese jedoch mit etlichen administrativen Hürden und zusätzlichen Gebühren konfrontiert. Um eine Anstellung vornehmen zu können, müssen Arbeitgeber die ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten sowie eine Bewilligung einholen. Das gebührenpflichtige Bewilligungsverfahren und die Quellensteuer, welche für diese Personengruppe zu entrichten ist, bringen einen zusätzlichen Aufwand mit sich. Nebst den üblichen Beiträgen an die Sozialversicherungen ist eine Sonderabgabe von 10% des Bruttolohns an das Staatssekretariat für Migration zu bezahlen. Bei allfälligen Verfahrensfehlern laufen Betriebe zudem Gefahr, sich strafbar zu machen. All diese Mehraufwendungen und administrativen Hürden machen die Anstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen unattraktiv. Kantonsrat Jim Wolanin ersucht den Regierungsrat mit Unterstützung der kantonsrätlichen Gewerbegruppe um die Überprüfung von Massnahmen, welche die Anstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen erleichtern, ohne dabei eine Marktverzerrung oder Konkurrenzierung von Schweizer Arbeitnehmenden zu verursachen.