Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes. Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt von den Revisionsberichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle Kenntnis, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen. Die Finanzdelegation zählt je drei Mitglieder des National- und des Ständerates, die von den Finanzkommissionen des jeweiligen Rates aus ihrer Mitte gewählt werden.